Allgemeine Geschäftsbedingungen
der «ranz, ag»

1. Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur «ranz, ag» und dem Kunden, welcher die Dienste von «ranz, ag» in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

Die «ranz, ag» verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsvoll auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. «ranz, ag» verpflichtet sich, dem Kunden gegenüber zu einer effizienten, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit.

3. Mitwirkungspflicht

Der Kunde unterstützt «ranz, ag» bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch rechtzeitige, klare Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden wird durch «ranz, ag» in Rechnung gestellt.

4. Leistungen Dritter

Für Leistungen in den Bereichen Druck, Produktion, Programmierung, Fotografie und Lektorat arbeitet «ranz, ag» mit ausgewählten Spezialisten zusammen. «ranz, ag» handelt gegenüber Dritten im Name des Kunden. Leistungen Dritter werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden.

5. Geistiges Eigentum

Alle von «ranz, ag» geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von «ranz, ag». Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens «ranz, ag». Ohne Einverständnis von «ranz, ag» ist niemand berechtigt, geschaffene Werke abzuändern.

6. Nutzungsrechte

Wenn nicht anderes vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Kunden auf die in der Offerte vorgesehene Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Kunde die Erlaubnis von «ranz, ag» einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von «ranz, ag» hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

7. Gewährleistung

Bei durch den Kunden angelieferte Daten und Dokumente, welche «ranz, ag» zur Weiterbearbeitung dienen, geht «ranz, ag» davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Daten und Unterlagen

Die «ranz, ag» bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist «ranz, ag» ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz der Agentur und werden nur auf speziellen Wunsch weitergegeben (siehe dazu auch Punkt 6).

9. Offerten

Die erste Offerte gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Die Preisbindung der Offerten von «ranz, ag» erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.

10. Pitches

Die «ranz, ag» erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen, ausgenommen die Besprechung des Briefings. Die Ausarbeitung von Vorschlägen und Unterlagen, die dem Kunden einen Entscheid über die Zusammenarbeit ermöglichen (Präsentation), werden nach Vereinbarung abgerechnet. Wird der Auftrag nach der Präsentation annuliert, werden die bis dahin angefallenen Aufwände vollumfänglich in Rechnung gestellt. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.

11. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Der Erstkontakt (telefonisch oder persönlich) ist kostenlos.

12. Gut zum Druck

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck» steht für Form, Gestaltung und Inhalt; nicht aber für Papier- und Bildqualität sowie Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht schriftlich mitgeteilt wurden übernimmt «ranz, ag» keine Haftung.

13. Autorkorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind nachträgliche Änderungen sowie Korrekturen aufgrund fehlerhafter oder nicht der Offerte entsprechend angelieferten Daten. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

14. Belege

Von allen produzierten Arbeiten sind an «ranz, ag» 5 Belege zu überlassen. «ranz, ag» steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

15. Verrechnung und Mehrwertsteuer

Alle Offerten sind immer Netto-Beträge in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Die Mahnspesen betragen Fr. 50.-. Zusätzlich werden 5% Verzugszinsen (Rechnungstotal) pro rata temporis ab Fälligkeitsdatum eingefordert.

16. Akontozahlungen

Bei umfangreicheren Projekten werden Akontorechnungen gestellt.

17. Auftragsreduzierung oder -annulierung

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat «ranz, ag» einen Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat «ranz, ag» Anspruch auf den vollen vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

18. Haftung

Die Haftung seitens «ranz, ag» beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

19. Mängelrüge

Die von «ranz, ag» erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu erfolgen.

20. Recht und Gerichtstand

Die Beziehungen zwischen Kunde und «ranz, ag» unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt, Schweiz.